Berliner Eingewöhnungsmodell
nach Hans-Joachim, Beate Andres, Eva Hedervari
Das Berliner Eingewöhnungsmodell wurde entwickelt, um den pädagogischen Fachkräften und Eltern klare Handlungsanweisungen und somit auch Verhaltenssicherheit zu geben. Diese Gestaltung der Eingewöhnungsphase hat sich in der Praxis bewährt.
Die Eltern werden bewusst in den Eingewöhnungsprozess einbezogen, der für das Kind und seine zukünftige Entwicklung von großer Bedeutung ist. Durch diese wechselseitige Begleitung des Kindes übernehmen Eltern und die pädagogischen Fachkräfte gemeinsam die Verantwortung. Ziel des Modells ist es, in Kooperation mit den Eltern, dem Kind zu ermöglichen mit der neuen Umgebung vertraut zu werden und eine Bindungsbeziehung zur Kindertagespflegeperson aufzubauen.
Eingewöhungsphase
Grundphase:
In den ersten drei Tagen sollte ein Elternteil (die Bezugsperson) im Geschehen dabei sein. Das Kind kann sich entfernen und bei Bedarf zur Bezugsperson zurückkehren. Der Besuch der Kindertagespflegestelle dauert in dieser Zeit nicht länger als ein bis zwei Stunden. Ein Trennungsversuch wird in diesen ersten drei Tagen nicht gemacht.
Erster Trennungsversuch:
Der erste Trennungsversuch wird am vierten Tag durchgeführt. Reagiert das Kind aufgeschlossen und überzeugt es sich nicht ständig, ob das Elternteil noch da ist, kann die Bezugsperson für kurze Zeit den Raum verlassen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vom Kind verabschieden. Sie bleiben in Rufnähe, falls das Kind weint und sich nicht von der Fachkraft trösten lässt.
Stabilisierungsphase:
Erst wenn die pädagogische Fachkraft das Kind trösten kann, werden in den nachfolgenden Tagen die Zeiträume ohne die Bezugsperson vergrößert.
Schlussphase:
In der Schlussphase kann das Kind sich gut von der Bezugsperson lösen. Sie sollte morgens nur noch kurze Zeit im Gruppenraum bleiben, sich vom Kind verabschieden und zu einer abgesprochenen Zeit wieder in die Kindertagespflegestelle kommen. Das Kuscheltier oder ein anderer „Tröster“ dürfen natürlich nicht fehlen. Abgeschlossen ist die Eingewöhnung, wenn die pädagogische Fachkraft als sichere Basis akzeptiert wird und sich das Kind von ihr trösten lässt.
Die Kosten
Die Betreuungskosten werden abhängig von Stundenumfang und Einkommen von der Stadt Bielefeld errechnet. Für die Mahlzeiten wird eine Monatspauschale in Höhe von 50€ berechnet. Dies beinhaltet Frühstück, Mittagessen, Snacks und Getränke.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Vermittlungsstellen.